Werde Mitglied!

Mitglied werden kann jede Person, die mindestens das 15. und noch nicht das 65., bei Frauen noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet hat. Mitglied der Feuerwehrjugend kann man ab dem vollendeten 10. Lebensjahr werden.

Eine der wichtigsten Voraussetzung für den Dienst in der Feuerwehr ist der Idealismus. Wie schon das Wort „FREIWILLIG“ sagt, wird der Feuerwehrdienst ehrenamtlich und unbezahlt ausgeübt. Die Feuerwehr hat die Aufgabe, bei Katastrophen und öffentlichen Notständen aller Art, insbesondere bei Bränden und Unglücksfällen, die Gefahren abzuwehren, die der Allgemeinheit oder einzelnen Personen oder in größerem Umfang Sachen drohen sowie Schäden zu beheben, die aus solchem Anlass entstanden sind – so sagt das Feuerwehrgesetz. Und das setzt Einsatzbereitschaft rund um die Uhr voraus.

Was ist der Lohn für diese Mühen? Unter anderem die Möglichkeit, eigene Fähigkeiten und Interessen für die Allgemeinheit einzusetzen, die Gelegenheit zu umfangreicher technischer Ausbildung und die Gemeinschaft mit Gleichgesinnten.

Es ist jederzeit möglich, die Arbeit der Feuerwehr unverbindlich kennen zu lernen – am einfachsten bei den regelmäßigen Übungen in jeder geraden Kalenderwoche am Donnerstag um 19:30 Uhr. Wir freuen uns auf deinen Besuch. Du kannst dich auch gerne übers Kontaktformular oder telefonisch unter 0664 / 302 12 88 bei uns melden.

Wenn du an der Tätigkeit in der Feuerwehr Gefallen findest und tatsächlich beitreten willst, ist es erforderlich, eine Beitrittserklärung (für Frauen / für Männer) abzugeben. Wie aus der Beitrittserklärung hervorgeht, ist mit dem Beitritt zur Freiwilligen Feuerwehr die Übernahme einer Reihe von Pflichten verbunden. Die wichtigsten davon sind:

  • sich bei jedem Alarm unverzüglich zur Dienstleistung einzufinden, sofern keine Unabkömmlichkeit vorliegt
  • nach Möglichkeit an jedem Dienst (insbesondere 26 regelmäßige Übungen pro Jahr) teilzunehmen
  • sich der vorgesehenen Ausbildung und fachlichen Schulung zu unterziehen.

Der Gesetzgeber fordert von Feuerwehrmitgliedern auch eine gesundheitliche Eignung, die bei einer Einstellungsuntersuchung festgestellt wird. In weiterer Folge ist unser Feuerwehrarzt um die gesundheitliche Vorsorge (z. B. Impfungen) bemüht.